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Mizan
Aqd eröffnen
∞ · Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Gültig ab: 01.01.2026 · Mizan Capital · Eine halal Initiative unter der Hexora-Gruppe

1. Berechtigung

Mit der Unterzeichnung eines Aqd bei Mizan Capital bestätigen Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht in einer OFAC-sanktionierten Jurisdiktion ansässig sind. KYC-Verfahren gelten für Kapitalbeiträge über 10.000 $.

2. Musharaka-Struktur

Jeder Aqd ist eine Musharaka Mutanaqisa (abnehmende Partnerschaft), die vom Sharia-Aufsichtsrat geprüft wird. Sie erhalten bei Unterzeichnung einen dokumentierten Hissah (Anteil) an einem spezifischen ASIC. Der Partneranteil verringert sich, während Sie ihn aus Ihrem Ribh zurückkaufen. Es wird keine fixe Rendite versprochen; Gewinn und Verlust werden im Verhältnis zum Kapital geteilt.

3. Ribh & Mudaraba-Gebühr

Der Netto-Mining-Gewinn (brutto BTC abzüglich Tayyib-Betriebskosten) wird täglich anteilig an Hissah-Inhaber verteilt. Mizan behält einen 20%igen Mudaraba-Betreiberanteil für die Verwaltung der Farm und des Takaful-Pools ein. Die verbleibenden 80 % werden an die registrierte Kunden-Wallet weitergeleitet. Auszahlungen erfolgen in BTC oder USDT (TRC-20 / ERC-20).

4. Risikoaufklärung (Kein Riba)

Bitcoin-Mining-Erträge sind nicht garantiert und hängen von Preis, Netzwerk-Schwierigkeit und Verfügbarkeit ab. Eventuelle Verluste werden anteilig getragen — das macht dies zu einer echten Musharaka und nicht zu einem Darlehen (Qard). Vergangene Ergebnisse sind kein Hinweis auf zukünftigen Ribh.

5. Tamlik & Beendigung

Wenn Ihr Hissah 100 % erreicht, gehört Ihnen der Vermögenswert vollständig (Tamlik). Sie können weiterhin über Mizan minen, am Sekundärmarkt verkaufen oder mit 90 Tagen Vorlauf eine physische Lieferung anfordern. Internationale Versand- und Zollkosten trägt der Eigentümer der Hardware.

6. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen von New South Wales, Australien, während die Sharia-Konformität vom Mizan-Sharia-Aufsichtsrat überwacht wird. Streitigkeiten werden durch bindendes Schiedsverfahren in Sydney beigelegt; Sharia-Streitigkeiten werden vom Beirat mit öffentlicher Begründung entschieden.